Arbeitsschutz Brigitte Ceresna

Die passenden Betreuungsformen

Für Betriebe und Einrichtungen mit bis zu 10 Beschäftigten

  • Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung

    Zur Grundbetreuung komme ich zu Ihnen in die Betriebsstätte und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet auch eine To-Do-Liste, die Sie einfach abarbeiten können. Bei der Abarbeitung der geplanten Maßnahmen unterstütze ich Sie gerne mit weiteren Unterstützungsleistungen.

    Die Grundbetreuung muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Dabei wird die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert. Zwischendurch müssen Sie meine Unterstützung nur bei Bedarf anfordern.

    Diese Variante ermöglicht Ihnen, viel für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu tun und Sie erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen. Der zeitliche Arbeitsaufwand hält sich dabei für Sie in Grenzen.

    Die zusätzliche vertragliche Bindung an einen Betriebsarzt ist nicht erforderlich.

  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung

    Sie nehmen bei mir an einer 5 ½ stündigen Unternehmerschulung teil. Bei dieser Schulung erlernen Sie die Grundlagen, um selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich unterstütze Sie darüber hinaus mit vorgefertigten Formularen und Checklisten. Sie entscheiden, ob Sie Bedarf an diesen weitere Unterstützungsleistungen haben und können diese bei mir anfordern.

    Jeweils im Abstand von höchstens fünf Jahren ergänzen Sie Ihr Arbeitsschutzwissen bei mir in einer 5 ½ stündigen Fortbildungsveranstaltung. Ich werde Sie rechtzeitig an die Anmeldung erinnern.

    Diese Variante verschafft Ihnen einen guten Überblick über Ihre Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Liegt bei Ihnen das Interesse vor, sich in die Materie einzuarbeiten, ist diese Betreuungsform ideal für Sie.

    Die zusätzliche vertragliche Bindung an einen Betriebsarzt ist nicht erforderlich.

Für Betriebe und Einrichtungen mit mehr als 10 und maximal 50 Beschäftigten

  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung

    Sie nehmen bei mir an einer 5 ½ stündigen Unternehmerschulung teil. Bei dieser Schulung erlernen Sie die Grundlagen, um selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich unterstütze Sie darüber hinaus mit vorgefertigten Formularen und Checklisten. Sie entscheiden, ob Sie Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen haben und können diese bei mir anfordern.

    Jeweils im Abstand von höchstens fünf Jahren ergänzen Sie Ihr Arbeitsschutzwissen bei mir in einer 5 ½ stündigen Fortbildungsveranstaltung. Ich werde Sie rechtzeitig an die Anmeldung erinnern.

    Diese Variante verschafft Ihnen einen guten Überblick über Ihre Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Sie befreit Sie davon, feste regelmäßige Betreuungszeiten mit mir als Sicherheitsingenieurin und mit einem Betriebsarzt zu vereinbaren. Sofern Sie über die Schulung hinaus die bedarfsorientierte Betreuung anfordern, können Sie auch mit dieser Variante ein hohes Qualitätsniveau im Bereich Arbeitsschutz erreichen.

    Die zusätzliche vertragliche Bindung an einen Betriebsarzt ist nicht erforderlich.